Jetzt kostenlos und unverbindlich beraten lassen

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Finanzierung und Förderung

Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, welche finanziellen
Fördermittel Ihnen zur Verfügung stehen.

Zuschüsse von Förderbanken

IHR VORTEIL
Bund und Länder fördern Ihre Baumaßnahmen für Barrierefreiheit oder Barrierereduzierung – unabhängig vom Pflegebedarf.

VORAUSSETZUNG
Für Zuschüsse und Darlehen der KfW und der Hamburgischen IFB gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Mindestgröße eines Raumes, in dem ein altersgerechter Umbau erfolgen soll. Auch das Einkommen der Eigentümer spielt eine Rolle. Außerdem muss sich die Immobilie in Hamburg befinden.

TIPP
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den Umbau-Bedarf und die dazu passenden Finanzierungsmöglichkeiten.

Zuschüsse Ihrer Pflegekasse

IHR VORTEIL
Pro Person ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen für eine‚ Wohnumfeldverbessernde Maßnahme‘ 4.000 € zu, in einer Wohngemeinschaft maximal 16.000 €.

VORAUSSETZUNG
Wurde Ihr Antrag auf einen Pflegegrad von Ihrer Pflegeversicherung bewilligt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für‚ Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen‘ (§ 40 Abs. 4 SGB XI) beantragen. 

TIPP
Einige technische Hilfsmittel bekommen Sie auf Rezept, so können Sie den Zuschuss für bauliche Maßnahmen nutzen.



Zuschüsse von Förderbanken

IHR VORTEIL
Bund und Länder fördern Ihre Baumaßnahmen für Barrierefreiheit oder Barrierereduzierung – unabhängig vom Pflegebedarf.

VORAUSSETZUNG
Für Zuschüsse und Darlehen der KfW und der Hamburgischen IFB gelten bestimmte Voraussetzungen. Diese beziehen sich beispielsweise auf die Mindestgröße eines Raumes, in dem ein altersgerechter Umbau erfolgen soll. Auch das Einkommen der Eigentümer spielt eine Rolle. Außerdem muss sich die Immobilie in Hamburg befinden.

TIPP
Gemeinsam mit Ihnen ermitteln wir den Umbau-Bedarf und die dazu passenden Finanzierungsmöglichkeiten.

Zuschüsse Ihrer Pflegekasse

IHR VORTEIL
Pro Person ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen für eine‚ Wohnumfeldverbessernde Maßnahme‘ 4.000 € zu, in einer Wohngemeinschaft maximal 16.000 €.

VORAUSSETZUNG
Wurde Ihr Antrag auf einen Pflegegrad von Ihrer Pflegeversicherung bewilligt, können Sie bei Ihrer Krankenkasse Zuschüsse für‚ Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen‘ (§ 40 Abs. 4 SGB XI) beantragen. 

TIPP
Einige technische Hilfsmittel bekommen Sie auf Rezept, so können Sie den Zuschuss für bauliche Maßnahmen nutzen.

Wie wir Ihren Förderanspruch ermitteln

Schritt 1

In einem ersten Telefonat
besprechen wir Ihr Anliegen und
Ihre aktuelle Pflege-Situation.

Schritt 2

Wir recherchieren für Sie, welche Leistungen Ihnen bzw. Ihren Angehörigen zustehen.

Schritt 3

Abschließend helfen wir Ihnen dabei, den Antrag für die jeweilige Förderung zu stellen.

Hilfsmittelkatalog Ihrer Krankenkasse

IHR VORTEIL
Leichter durch den Alltag: Technische Hilfsmittel wie Rollator und Co. werden von den Krankenkassen unabhängig von einem Pflegegrad finanziert.

VORAUSSETZUNG
Mit einem Rezept Ihres/Ihrer behandelnden Arztes/Ärztin können Sie technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür hat die GKV, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, ein Hilfsmittelverzeichnis zusammengestellt. Sobald Sie einen Pflegegrad beantragt haben, wird zudem Ihr Bedarf an Hilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen geprüft.

TIPP
Manche Hilfsmittel können vorübergehend bauliche Maßnahmen ersetzen. Wir finden mit Ihnen eine passende Lösung, auch wenn es schnell gehen muss.

Gesetzliche Regelungen zu Sozialhilfeleistungen

IHR VORTEIL
Sie können bei Ihrem Sozialhilfeträger vor Ort ‚Hilfe zur Pflege‘ beantragen. So finden Sie in jeder finanziellen Lage die Unterstützung, die Sie brauchen.

VORAUSSETZUNG
Es kann passieren, dass Ihre Pflegekosten durch die Pflegekasse, andere Versicherungen und Ihre eigenen Mittel nicht vollständig gedeckt sind. In diesem Fall hilft Ihnen der Sozialhilfeträger vor Ort, der Ihre wirtschaftliche Situation und die der Angehörigen ersten Grades prüft, um dadurch den Bedarf festzustellen.

TIPP
Vor einem Termin zur Begutachtung Ihres Pflegebedarfs können Sie sich beim Pflegestützpunkt und Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen (PBM) beraten lassen.


Gesetzliche Regelungen zu Sozialhilfeleistungen

IHR VORTEIL
Leichter durch den Alltag: Technische Hilfsmittel wie Rollator und Co. werden von den Krankenkassen unabhängig von einem Pflegegrad finanziert.

VORAUSSETZUNG
Mit einem Rezept Ihres/Ihrer behandelnden Arztes/Ärztin können Sie technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel direkt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür hat die GKV, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen, ein Hilfsmittelverzeichnis zusammengestellt. Sobald Sie einen Pflegegrad beantragt haben, wird zudem Ihr Bedarf an Hilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen geprüft.

TIPP
Manche Hilfsmittel können vorübergehend bauliche Maßnahmen ersetzen. Wir finden mit Ihnen eine passende Lösung, auch wenn es schnell gehen muss.

Zuschüsse Ihrer Pflegekasse

IHR VORTEIL
Sie können bei Ihrem Sozialhilfeträger vor Ort ‚Hilfe zur Pflege‘ beantragen. So finden Sie in jeder finanziellen Lage die Unterstützung, die Sie brauchen.

VORAUSSETZUNG
Es kann passieren, dass Ihre Pflegekosten durch die Pflegekasse, andere Versicherungen und Ihre eigenen Mittel nicht vollständig gedeckt sind. In diesem Fall hilft Ihnen der Sozialhilfeträger vor Ort, der Ihre wirtschaftliche Situation und die der Angehörigen ersten Grades prüft, um dadurch den Bedarf festzustellen.

TIPP
Vor einem Termin zur Begutachtung Ihres Pflegebedarfs können Sie sich beim Pflegestützpunkt und Beratungszentrum für ältere, pflegebedürftige und körperbehinderte Menschen (PBM) beraten lassen.

 

Checkliste "Pflege Zuhause"

In wenigen Schritten den individuellen Förderanspruch ermitteln

Checkliste

Wir haben für Sie eine Checkliste erstellt, 
mit welcher Sie Ihre Förderansprüche
ganz leicht ermitteln können. 

Kontakt

Unsere WohnberaterInnen stehen Mo. bis Fr. von 9 bis 17 Uhr für Ihre Fragen zur Verfügung.